Produktbeschreibung
Medikos Solarium Sonnenbank C20 Sole Vita
Art.Nr. C782001-10
Produktinformationen “Solarium C20 Sole Vita”
Ein sehr elegantes Solarium mit grosszügig gewölbtem Himmel und breiter
Liegefläche für nahtlose Rundum-Bräune.
Der Korpus des Gerätes ist silberfarben, die Endkappen und Haltegriffe sind in der passenden Kontrastfarbe silbergrau gehalten.
Ein leichtgängiges Gasfedersystem zum Heben und Senken des Oberteils und eine effektive Gerätekühlung durch mehrere leistungsstarke Ventilatoren sind weitere serienmässige Komfortextras.
Das Solarium verfügt über insgesamt 20 UVA-Lampen mit einem UVB/UVA-Anteil von 1,3%, deren Leistung durch ein ausgeklügeltes Reflektorsystem verstärkt wird.
Besonnungshinweise:
Empfohlene Besonnungszeiten allgemein
Besonnungszeit Hauttyp 2: 12 – 20 Minuten
Besonnungszeit Hauttyp 3: 18 – 30 Minuten
Besonnungszeit Hauttyp 4: 23 – 30 Minuten
Anwendung Vitamin D3 Vorsorge / Aufbau von körpereigenem Lichtschutz:
2-3 x wöchentlich (speziell in den Wintermonaten), je nach Hauttyp mit 10 – 20 Minuten beginnen,
vorsichtig steigern auf 15 – 25 Minuten maximal, je nach Hauttyp.
Sonstige Merkmale:
Elegante Verkleidung für Standfüße
Funktionelles Design, robuste und stabile Ausführung
Ganzkörperbräunung
Einfacher Röhrenwechsel
Hautschonend, ausreichende Vitamin D3 Synthese
Weitere Angaben:
Solarientyp: Ganzkörper-Solarium
Eingesetzter Lampentyp: Sanft bräunend
Lampenausstattung: 20 x 100
Biopositive Merkmale:
Aufbau körpereigener Lichtschutz (Pigmentbildung, Dauerbräune): befriedigend
Vitamin D3 Aufbau: befriedigend
Ausstattung:
Timer: Analog
Masse und Gewicht Länge: 2060 mm
Breite gesamt: 990 mm
Höhe: maximal 1300 mm
Gewicht: 120 kg
Technische Angaben:
Stromanschluss: 230V Haushalts-Steckdose
Leistungsaufnahme: 2.100 Watt
Absicherung: 1 x 16 A
Lieferumfang: 1 Solarium, 2 Schutzbrillen, Bedienungsanleitung, Kopfpolster, Montageanleitung
Verlängerte Gewährleistung:
Alle von uns verkauften Produkte unterliegen den gesetzlichen Mängelrechten (Gewährleistung) nach den §§ 434 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die gesetzliche Verjährungsfrist für diese Mängelrechte bei beweglichen Sachen beträgt nach § 438 Abs. 1 Ziff. 3 BGB zwei Jahre.
Für Sie verlängern wir die Gewährleistung wie folgt:
Geräte 5 Jahre – Röhren 3 Jahre